Unsere Turnierbestimmungen 

 

Veranstalter: Spvgg 1958 Trier e.V

1. Ausrichter Ausrichter des Turniers ist die Spvgg 1958 Trier e.V

2. Regeln: Alle Spiele werden nach den Bestimmungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) und des Fußballverbandes Rheinland sowie nach dieser Turnierordnung ausgetragen.

3. Spielberichte Jede Mannschaft legt die Spielberichte spätestens 20 Minuten vor ihrem ersten Turnierspiel ausgefüllt (gut leserlich) bei der Turnierleitung vor. Die Spieler werden in der Reihenfolge ihrer Rückennummern im Spielberichtsbogen eingetragen. Der Spielberichtsbogen ist mit einer Kopie der Spielberechtigungsliste zu belegen.

4. Bezirkssportanlage Trier Feyen, Clara- Viebig- Str., 54294 Trier

Gespielt wird auf Kunstrasen und Naturrasen Den Mannschaften wird empfohlen, für geeignetes Schuhwerk zu sorgen.

5. Altersstichtage wie in der Turniereinladung beschrieben

6. Spielmodus Siehe Spielplan.

7. Spielzeit Siehe Spielplan

8. Mannschaften Die Mannschaften können bis zu 12 (u10/u11) bzw. 15 (u12/u13) und 18 (u14/u15) Spieler melden.

9. Auswechslungen: Auswechslungen können fliegend und ohne vorherige Anzeige erfolgen

10. Trikots: Falls sich die Mannschaften nicht eindeutig unterscheiden lassen, spielt die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft mit Markierungshemden. Diese werden vom Veranstalter gestellt.

11. Anstoß: Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft hat Anstoß.

12. Spielwertungen Für einen Sieg gibt es drei Punkte, bei Unentschieden einen Punkt. Sollten nach den Gruppenspielen Mannschaften Punktgleich sein, entscheiden folgende Kriterien: • 1. Tordifferenz • 2. Mehrzahl der erzielten Tore • 3. Der direkte Vergleich • 4. Wenn alle Kriterien übereinstimmen, entscheidet ein Strafstoßschießen. (3 Schützen)

13. Strafen Eine Verwarnung wird durch Anzeigen der gelben Karte angezeigt. Bei einem Feldverweis (Rote Karte) ist der Spieler für den Rest des Turniers gesperrt. Es können auch 5 Min. Zeitstrafen ausgesprochen werden.

14. Spielabbruch Verursacht eine Mannschaft einen Spielabbruch oder bricht sie selbst ein Spiel ab, scheidet sie aus dem Turnier aus. Alle vorangegangenen und noch folgenden Spiele dieser Mannschaft werden mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet.

15. Turnierleitung Die Turnierleitung ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung.

16. Haftung Der Veranstalter, bzw. Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Körper- und Sachschäden und behält sich Änderungen vor, die im Sinne des Ablaufs und der teilnehmenden Mannschaften sind. Für Beschädigungen an den Einrichtungen der Sportanlage haftet der jeweilige Verein.

Wir wünschen allen Teilnehmern faire Spiele und viel Erfolg!